
Tippgeberprovision
Sie haben im Verwandten- oder Freundeskreis gehört, dass jemand eine Immobilie verkaufen möchte? Diese Information könnte sich für Sie auszahlen:
Empfehlen Sie uns und profitieren auch Sie von der Foerster Immobilien Tippgeber Provision.
So funktioniert`s
Die vereinbarte Tippgeberprämie wird ausgezahlt, sobald ein notarieller Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der Immobilie zustande gekommen ist. Die Höhe der Prämie orientiert sich am Netto-Kaufpreis der Immobilie und wird separat vereinbart.
Ihr Vorteil:
Die Tippgeber Provision beträgt mindestens
500€
Vorraussetzungen
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Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
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Sie haben sich die Erlaubnis geben lassen die Daten des Eigentümers und der Immobilie weiterzugeben.
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Die Immobilie wurde bisher nicht von uns, oder jemand anderem gewerblich treibenden öffentlich angeboten oder vermittelt.
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Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen zurückzuführen